Intervention, die die Problematik in Zusammenhang mit einer geistigen Erkrankung eines Familienmitgliedes betrifft, durchgeführt von einer Fachperson aus dem gesundheits- und sozialpädagogischen Gebiet. Der Auftrag muss von einem Gesundheitsfachmann, der Schule oder von den Eltern selbst kommen.
Intervention zu Hause, wenn sich die Familie in einer grossen Krise befindet und die Intervention einer professionellen Person nötig ist.
Zeitlich limitierte Intervention, um Familienmitglieder oder anderweitig beteiligte Personen zur Einigung oder Übereinstimmung zu führen.
Anwesenheit einer dritten Person bei der Übergabe oder bei der Durchführung des Besuchsrechts.
Elternarbeit, um die Schwierigkeiten in der Beziehung Eltern – Kind zu beheben.
Angebote für die Familien damit sie ein Gleigewicht wieder finden und jeder sich nach seinem Bedürfnissen entwickeln kann.
Wenn ein Besuchsrecht besteht, ist es wichtig, dass sich die Eltern treffen, damit das Kind seinen Wohnsitz wechseln kann.